Ob Spielplätze im öffentlichen, Krippen-, Kindergarten- oder Schulbereich stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite wenn es darum geht diesen neu zu gestalten, zu erweitern und zu kontrollieren.
Ich bin Garten- und Landschaftsbaumeister und qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN 79161 (zertifiziert nach FLL/BSFH). Ich habe Erfahrung im Bau diverser Spielplätze unter Berücksichtigung der DIN 1176.
Von der Beratung, Planung und Kontrolle ist Ihr Spielplatz bei mir in guten Händen.
Inspiration zu Veränderung, Umbau und Neugestaltung
Spielplatzsicherheit ist Pflicht und wichtig
Veränderungen, Umbau und Neugestaltung aller Spielplätze die für Kinder zugänglich sind und zum bespielen animieren (außer im privatem Garten) unterliegen der DIN 1176. Unter Berücksichtigung der DIN 1176 gebe ich Ihnen Ratschläge und Ideen zur Verwirklichung ihres Projekts.
Als Betreiber von Spielplätzen unterliegen Sie der Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht laut BGB §823 Absatz 1 und sind somit verpflichtet eine visuelle Routine Inspektion (wöchentlich oder nach Bedarf häufiger), eine operative Insperktion (1 bis 3 monatlich) und eine Jahreshauptinspektion (1mal pro Jahr) durchzuführen.
Durch meine Qualifikation zum Spielplatzprüfer bin ich befähigt, diese Inspektion und eine Erstabnahme bei der Neuerrichtung eines Spielplatzes abzunehmen. Dies geschieht unter Berücksichtigung der DIN 1176 und unter den jeweiligen Herstellerangaben. Bei Bedarf erstelle ich mit Ihnen eine Spielplatzakte zur vollständigen Dokumentation.